Deckungsbeitrag

Deckungsbeitrag
Bezeichnung für die in Grenzkostenrechnungen und der  Einzelkostenrechnung ermittelten Bruttogewinne.
- Begriffsinterpretationen: 1. D. im Sinn der Grenzplankostenrechnung:  Grenzplankostenrechnung.
- 2. Überschuss der Einzelerlöse über die Einzelkosten einer Bezugsgröße: Der D. gibt an, wie viel das Bezugsobjekt unter den jeweiligen Bedingungen zur Deckung der Gemeinkosten und zum Totalerfolg beiträgt. Nur wenn die Zurechnung der Erlöse und der Kosten nach dem  Identitätsprinzip erfolgt, zeigt der D. die entscheidungsrelevanten Erfolgsänderungen unter den gegebenen Bedingungen oder Erwartungen auf. Der Stückbeitrag gibt an, um wie viel sich der Erfolg ändert, wenn unter gleichbleibenden Bedingungen eine Leistungseinheit hinzukommt oder wegfällt.
- Zur Beurteilung der Erfolgswirkungen komplexer Entscheidungen bedarf es eines sequenziellen, mehrstufigen oder mehrdimensionalen Vorgehens ( Deckungsbeitragsrechnung). Eine mehrphasige Erlösrealisation macht ein entsprechendes Fortschreiben des auszuweisenden D. bis zum endgültig realisierten (nach Zahlungseingang und Ablauf aller Gewährleistungsansprüche) erforderlich.
- Wird die zeitliche Verteilung der Zahlungsströme der zurechenbaren Erlöse und Kosten berücksichtigt, erhält man den Liquiditätsbeitrag.
- D. bzw. Stückbeitrag als Beurteilungskriterium für alternative Leistungen: Die Höhe des Stückbeitrags ist grundsätzlich nicht für die Beurteilung alternativer Leistungen geeignet, es sei denn, dass sich diese im Verhältnis 1:1 ersetzen und die verfügbare oder nachgefragte Menge Engpass ist. Liegt nur ein Engpass vor, sind die „spezifischen“ oder  engpassbezogenen Deckungsbeiträge ein Maß für die Ergiebigkeit der Engpassnutzung und daher für den Rang im Programm maßgeblich. Bei mehreren Engpässen ist die Anwendung der mathematischen Programmierung geboten. Negative D. sollten nur in Sonderfällen bei Leistungsverbund in Kauf genommen werden. Weil sich über die erforderliche Höhe des D. einer Leistung oder sonstigen Aktivität keine zwingende Aussage machen lässt, ist zur Sicherung des kalkulatorischen Ausgleichs die Vorgabe von  Deckungsbudgets geboten.
- Jede Aufspaltung eines D., etwa auf die Komponenten eines Produkts, die bei der Erstellung beteiligten Produktionsfaktoren oder -prozesse und Funktionsbereiche führt zu willkürlichen Ergebnissen. Dagegen ist die Zusammenfassung der D. untergeordneter Bezugsobjekte zur Abdeckung ihrer Gemeinkosten und der Ermittlung des D. eines übergeordneten, komplexeren Bezugsobjekts problemlos, wenn sie sachgerecht erfolgt ( Bezugsgrößenhierarchie).
- 3. Weitere Begriffsbedeutungen: Der Begriff D. wird auch für die Bezeichnung anderer Bruttogewinne verwendet, z.B. für die Übersetzung von Profit Contribution, Marginal Income, Marginal Revenue, (Variable-)Gross-Margin sowie für das Grenzergebnis der Grenzplankostenrechnung. Dabei wird der D. als Differenz von Erlös und den als variabel (proportional) angesehenen Kosten eines Produkts ermittelt. Die Summe aller D. dient dann zur Deckung der  fixen Kosten und darüber hinaus zur Erzielung des Gesamtgewinns einer Periode.

Lexikon der Economics. 2013.

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